fehlstunde wegen krankheit

  • fehlstunde wegen krankheit
     Tanja Gawol
      schrieb am Dienstag, 7. April 2015
    hi ihr lieben,

    ich habe am Ostersonntag meine Fahrstunden für den Dienstag und MIttwoch nach Ostern abgesagt wegen einer starken erkältung sogar mit einer leichten bronchitits und ich steh dementsprechend unter medikamente.. Jetzt will mir die fahrschule die fehlstunden berechnen obwohl ich 2 tage vorher abgesagt hatte. inwiefern ist das rechtens?
  • Thema
    Re: fehlstunde wegen krankheit
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 7. April 2015
    Text
    inwiefern ist das rechtens?

    Da mußt du in die allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Fahrschule nachschauen.
    Diese stehen meist auf der Rückseite deines Vertrages. Ganz sicher müssen sie in der Fahrschule aushängen.
    Und diese sind Bestandteil deines Vertrages und gültig.
    Schau dort nach, ob da Tage steht oder z.B. Werktage und wieviel.
    Ostersonntag war ja ein Feiertag. Und da möchte ein angestellter Fahrlehrer z.B. nicht von seinem Chef
    "belästigt" werden mit Terminabsprachen, sondern er möchte mit seinen Kindern oder Enkelchen Ostereier suchen.
    Sicher kannst du nichts für deine Krankheit.
    Aber die Fahrschule auch nicht.
    Eine Fahrschule muß Geld erwirtschaften.
    Und der Chef kann nicht am Monatsende zu seinen Angestellten sagen: ihr habt etwas weniger in der Lohntüte weil wir eine Grippewelle hatten und mehrere Fahrschüler haben kurzfristig abgesagt.
    Gruß Mannne

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