pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?

  • pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
     Gast
      schrieb am Sonntag, 16. Januar 2005
    Gibts es eine bestimmte stundenanzahl , die man vor der 2. praktischen prüfung nehmen muss, um sie machen zu dürfen??
    lg
  • Thema
    Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 16. Januar 2005
    Text
    >Gibts es eine bestimmte stundenanzahl , die man vor der 2. praktischen prüfung nehmen muss, um sie machen zu dürfen??
    >lg

    nein! bei deiner 1. prüfung hast du eine bescheinigung unterschrieben, in der steht, dass du die ausbildung abgeschlossen hast. also sind keine weiteren stunden pflicht, aber sinnvoll schon!

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  • Thema
    Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 17. Januar 2005
    Text
    Hallo,

    im Gesetz steht, dass vor der Wiederholungsprüfung "ausreichend" nachgeschult werden muss. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet bei Klasse B 5 Fahrstunden und bei Klasse A 3 Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bestimmt, wie viele Stunden du nehmen musst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 17. Januar 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >im Gesetz steht, dass vor der Wiederholungsprüfung "ausreichend" nachgeschult werden muss. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet bei Klasse B 5 Fahrstunden und bei Klasse A 3 Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bestimmt, wie viele Stunden du nehmen musst.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Ich bin vor der zweiten Prüfung nur einmal 90 Minuten gefahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 17. Januar 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>im Gesetz steht, dass vor der Wiederholungsprüfung "ausreichend" nachgeschult werden muss. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet bei Klasse B 5 Fahrstunden und bei Klasse A 3 Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bestimmt, wie viele Stunden du nehmen musst.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >>
    >Ich bin vor der zweiten Prüfung nur einmal 90 Minuten gefahren.
    >

    das handhabt jedes bundesland wohl wieder anders. der begriff "ausreichend nachgeschult" lässt ja einiges an spielraum offen!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 17. Januar 2005
    Text
    ich finde 10-20 % der bisherigen Fahrstunden als angemessen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 17. Januar 2005
    Text


    Es liegt vielleicht auch daran, was zum nicht bestehen der 1. Prüfung geführt hat.

    z. B. war das Einparken der Grund muß das nochmal gründlich geübt werden.

    Fußgänger übersehen, kann man schlecht über, muß man "nur" drandenken

    Rote Ampel. Ebenfalls schlecht zu üben. Einfach nicht drüberfahren.

    Der Zeitaufwand macht dann die Fahrstunden aus.

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