pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
Gast
schrieb am Sonntag, 16. Januar 2005
Gibts es eine bestimmte stundenanzahl , die man vor der 2. praktischen prüfung nehmen muss, um sie machen zu dürfen?? lg
Thema
Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
Autor
Gast
schrieb am Sonntag, 16. Januar 2005
Text
>Gibts es eine bestimmte stundenanzahl , die man vor der 2. praktischen prüfung nehmen muss, um sie machen zu dürfen?? >lg
nein! bei deiner 1. prüfung hast du eine bescheinigung unterschrieben, in der steht, dass du die ausbildung abgeschlossen hast. also sind keine weiteren stunden pflicht, aber sinnvoll schon!
Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
Autor
Kirsten
schrieb am Montag, 17. Januar 2005
Text
Hallo,
im Gesetz steht, dass vor der Wiederholungsprüfung "ausreichend" nachgeschult werden muss. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet bei Klasse B 5 Fahrstunden und bei Klasse A 3 Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bestimmt, wie viele Stunden du nehmen musst.
Re: Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
Autor
Gast
schrieb am Montag, 17. Januar 2005
Text
>Hallo, > >im Gesetz steht, dass vor der Wiederholungsprüfung "ausreichend" nachgeschult werden muss. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet bei Klasse B 5 Fahrstunden und bei Klasse A 3 Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bestimmt, wie viele Stunden du nehmen musst. > >Viele Grüße >Kirsten > Ich bin vor der zweiten Prüfung nur einmal 90 Minuten gefahren.
Re: Re: Re: pflichtstunden nach nichtbestandener prakt. prüfung?
Autor
Gast
schrieb am Montag, 17. Januar 2005
Text
>>Hallo, >> >>im Gesetz steht, dass vor der Wiederholungsprüfung "ausreichend" nachgeschult werden muss. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet bei Klasse B 5 Fahrstunden und bei Klasse A 3 Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bestimmt, wie viele Stunden du nehmen musst. >> >>Viele Grüße >>Kirsten >> >Ich bin vor der zweiten Prüfung nur einmal 90 Minuten gefahren. >
das handhabt jedes bundesland wohl wieder anders. der begriff "ausreichend nachgeschult" lässt ja einiges an spielraum offen!