verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung

  • verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
     xy:))
      schrieb am Montag, 30. Mai 2005
    Hallo ihr,

    ich hab da mal ne Frage: letztes Jahr ende Juni habe ich meine Theorieprüfung gemacht und bestanden. Da ich aber aus mehreren Gründen meine Praxisstunden nicht weitermachen konnte möchte ich gerne die Gültigkeit meiner Theorieprüfung verlängern lassen. Ich habe gehört, dass das recht schwer sein soll aber ich möchte es versuchen.
    Weiß jemand von euch zufällig welche Gründe für die Verlängerung gültig sind bzw. welche Gründe gezählt werden wenn man eine Verlängerung beantragen möchte? und weiß vielleicht jemand, wann man am besten diesen Antrag stellt??

    ich wäre wirklich dankbar für jeden Tipp!!!

    Gruß, xy:))
  • Thema
    Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      Sweety85
      schrieb am Montag, 30. Mai 2005
    Text
    das würde mich auch interessiern! denn meine theorie läuft am 6 september ab...und bin schon 2 mal bei der praktischen durchgefallen...falls ich nochmal durchfalle hab ich ja 3 monate sperre und in der zeit is dann die theorie abgelaufen! aber mir wurde gesagt das kann man gar nicht verlängern!

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  • Thema
    Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    Hallo,

    den Antrag musst du dort stellen, wo du auch deinen Führerscheinantrag abgegeben hast. In München ist die Führerscheinstelle zur Zeit mit Verlängerungen sehr großzügig, es gibt aber keine generelle Regelung dafür. Gute Gründe sind längere Krankheit, Auslandsaufenthalt, Schwangerschaft, Geldmangel wegen Arbeitslosigkeit, ...

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      xy:))
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >den Antrag musst du dort stellen, wo du auch deinen Führerscheinantrag abgegeben hast. In München ist die Führerscheinstelle zur Zeit mit Verlängerungen sehr großzügig, es gibt aber keine generelle Regelung dafür. Gute Gründe sind längere Krankheit, Auslandsaufenthalt, Schwangerschaft, Geldmangel wegen Arbeitslosigkeit, ...
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    Vielen Dank erstmal für deine Antwort! Leider muss ich eher zu der Stelle bei mir draußen so richtung Ebersberg aber ich hoffe da geht das auch.

    Ich hab auch noch ne Frage, vielleicht weißt du da auch ob das gilt. Ich habe jetzt das jahr Pause wegen der Schule gemacht, weil ich kein Geld habe und aus dem Hauptgrund, dass es mir Psychisch seit über einem Jahr nicht sehr gut geht und ich mich deshalb nicht in der Lage gefühlt habe, Auto zu fahren. Meinst du, dass diese Begründung auch für gültig erklärt werden würde???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      xy:))
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    Hallo ich nochmal,

    weiß vielleicht jemand, wie man so einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung stellt?
    Also wo, das wissen wir ja jetzt aber wie genau das geht würde ich auch noch gerne wissen. Habe nämlich nur noch einen Monat zeit und dazwischen liegt jetzt auch noch mein Fachabi, das heißt ich habe kaum die Chance den Führerschein bis dahin geschafft zu haben...

    Mich würde interessieren, ob das Amt bestimmte Daten, Unterlagen oder ähnliches braucht und ob man dafür viele Formulare ausfüllen muss und wo man die gegebenenfalls herbekommen kann...

    Gruß,
    xy:))

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text
    >Mich würde interessieren, ob das Amt bestimmte Daten, Unterlagen oder ähnliches braucht und ob man dafür viele Formulare ausfüllen muss ...

    Du gehst einfach zur Führerscheinstelle und bittest den Sachbearbeiter um Verlängerung der Frist. Ein Antragsformular gibt es dafür nicht.
    Wenn jemand wegen Krankheit o.ä. verlängern will, schadet es natürlich nicht, wenn man einen entsprechenden Nachweis dabei hat.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text
    >Ich hab auch noch ne Frage, vielleicht weißt du da auch ob das gilt. Ich habe jetzt das jahr Pause wegen der Schule gemacht, weil ich kein Geld habe und aus dem Hauptgrund, dass es mir Psychisch seit über einem Jahr nicht sehr gut geht und ich mich deshalb nicht in der Lage gefühlt habe, Auto zu fahren. Meinst du, dass diese Begründung auch für gültig erklärt werden würde???

    Von den psychischen Problemen würde ich nichts erzählen, damit nicht irgendjemand auf die Idee kommt, du könntest zum Autofahren nicht geeignet sein und dich zur MPU schickt. Sag lieber, du musstest dich auf die Schule konzentrieren.

    Viele Grüße
    Kirsten
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung
    Autor
      xy:))
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text

    >
    >Von den psychischen Problemen würde ich nichts erzählen, damit nicht irgendjemand auf die Idee kommt, du könntest zum Autofahren nicht geeignet sein und dich zur MPU schickt. Sag lieber, du musstest dich auf die Schule konzentrieren.
    >

    vielen Dank! Diese psychische Sache hat zwar nichts mit dem Fahren oder irgendwas in der Richtung zutun aber mit dem was du gesagt hast, hast du Recht. Dann sag ich vielleicht besser nichts davon.

    Aber ich kann auch sagen, dass ich kein Geld hatte, denn ich geh zur Schule, bin Bafög-Empfängerin und muss von meinem Bafög ne Wohnungsmiete zahlen, die fast genauso hoch ist, wie das Bafög. Da wäre also auch finanziell keine Möglichkeit gewesen. ist wohl wahrscheinlich besser ich gebe als Grund sowas an oder?

    Viele Grüße und Danke!
    xy:))

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