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Datum:
Mittwoch, 8. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>Zuerst einmal müßte man wissen wie alt der Frager ist,denn meines wissens nach,muß die Untersuchung nur vor Ersterteilung, und dann mit Vollendung des 50.Lebensjahr alle 5 Jahre gemacht werden. >> > >Das stimmt so nicht ganz - nur die alte Klasse 2 ist derzeit unbegrenzt bis zum 50. Lebensjahr gültig, und danach braucht es die Untersuchungen. >Klasse C und CE ist grundsätzlich ab Ersterteilung 5 Jahre gültig, und muss dann verlängert werden. Dazu benötigt man eben eine erneute Bescheinigung, dass man gesund ist und was sehen kann. >Bin 30, hab meinen CE dieses Jahr erst gemacht, und muss in 5 Jahren wieder zur Untersuchung. >
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