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Datum:
Dienstag, 7. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Hallo, >mal eine rechtliche Frage: bei dem Erwerb mehrerer Fahrerlaubnisse z.B. A, B und BE bekommt man nach jeder praktischen Prüfung eine Bescheinigung. Bei mir waren ersten beiden Bescheinigungen ohne Stempel und Unterschrift des Prüfers. Darf ich mit diesen Bescheinigungen bereits fahren oder benötige ich eine kostenpflichtige vorläufige Fahrerlaubnis vom Straßenverkehrsamt. Würde meinen Fahrlehrer fragen, der ist aber in Urlaub und der TÜV hat damit angeblich nichts zu tun. Kennt jemand die Problematik, wenn zwischen der ersten und der letzten praktischen Prüfung mehr als 3 Monate liegen und nur für max 3 Monate stellt das Straßenverkehrsamt die Bescheinigung aus? >Martin >
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