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Datum:
Dienstag, 7. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Ja, das mit der MWSt ist ne sehr komplizierte Sache! Die zu berechnende MWSt richtet sich nach Alter des Fahrzeugs und ob es noch bei einem Händler beschafft werden kann! > >Die MWSt wird jedoch nur ausgewiesen, wenn der Betrag ausgezahlt wird!!! > >Die Staffelung war, glaube ich: > >Neuwagen (1 Jahr): aktueller Wert abzgl. 16% > >Gebrauchtwagen (2-? Jahre): aktueller Wert abzgl. 2-12% (der Wagen kann noch gebraucht bei einem Vertragshändler beschafft werden - meistens max. 4 Jahre alt!) > >Gebrauchtwagen (älter ~4 Jahre): Da der Wagen nicht mehr bei einem Vertragshändler beschafft werden (nur noch von Privat) wird KEINE MWSt ausgewiesen!!! > >Wie schon gesagt, das ist ein sehr kompliziertes Thema und du informierst dich am besten mal beim ADAC, bei deiner Versicherung und bei nem anderen Gutachter!!! > >Gutachter findest du hier: www.dat.de >
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