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Dienstag, 7. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Im Fahrlehrergesetz § 19,(Abs.1) steht klar und deutlich: >>> >>>"(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen (§ 11 Abs. 3) entsprechend. Er hat sie mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben. Dabei ist das Entgelt >>> >>>1. pauschaliert für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs >>> >>> einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts, für die Vorstellung >>> >>> zur Prüfung und für die Aufbauseminare (§ 31) sowie >>> >>>2. stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die >>> >>> Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten >>> >>>anzugeben. Das gilt auch, wenn in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume Preise angegeben werden. Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen. >>> >>>(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Ausgestaltung des Aushanges nach Absatz 1 Satz 2 bis 5." >>> >>>Das Fahrlehrergesetz schliesst solche Pauschalangebote also definitiv aus. Der Stundenpreis MUSS angegeben und kassiert werden. >>> >>> >>>Von solchen Angeboten sollte man die Finger lassen, weil der Fahrschulbetreiber nie ein Interesse an einer vernünftigen Ausbildung haben kann, sondern seine Kunden mit möglichst wenig Stunden und egal was sie wirklich können, in die Prüfung schicken muss >>> >>>- denn nur dann verdient er sein Geld! - >>> >>>Mal ganz davon abgesehen: Was wird für weitere Fahrstunden gefordert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird? >>> >>> > >> >>0 €, damit verpflichtet sich der Fahrlehrer die bestmögliche ausbildung zu geben. Wenn eine Fahrstunde 0,01 Cent kostet und die Grundgebühr 1500 € ist alles wieder gesetzeskonform! >> > >O.K. Gesetzeskonform. Aber wer hält sich selbst für so unbegabt bzw. unfähig, dass der Führerschein bei einer normalen und guten Fahrschule 1500€ kostet? >Nehmen wir mal ne Grundgebühr von 200€, 18 Fahrstunden je 30€ und 12 Sonderfahrten je 40€. Die Theorieprüfung veranschlagen wir mal mit 50€ und die Praxisprüfung 100€. Dann kostet die Ausbildung 1370€. >Wo bleibt dann bei 1500€ der Vorteil? > >Bleibt das Angebot also nur ein Schäppchen für Härtefälle, die dann aus oben schon genannten Gründen nicht mit einer besonders guten Ausbildung rechnen können und die große Zahl der durchschnittlich Begabten legt dafür mehr hin als nötig. >
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