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Datum:
Freitag, 6. Dezember 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Am Besten beim Straßenverkehrsamt nachfragen, ob die ihre Zustimmung geben müssen. >>>Hans Fl. >> >>Wenn man umzieht und die Ausbildung am neuen Wohnort fortsetzt ist keine Zustimmung erforderlich! >>Einfach bei der alten Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung und die Adresse/Telefonnummer des bisher zuständigen TÜV besorgen und damit bei der neuen Fahrschule anmelden. >> >>Viele Grüße >>Kirsten >> >Hallo Kirsten! >Da der Fahrschüler in ein anderes Bundesland umzieht, schickt derTÜV die Unterlagen an die austellende Behörde. >Dort muß der Prüfling Bescheid geben, wo in in Welchem Bundesland die Prüfung gemacht werden soll. >Es kann sogar passieren, daß ein neuer Führerschein ausgestellt werden muß. >Ohne Mitarbeit der Straßenverkehrsbehörde, läuft da garnichts. > Hans Fl. >
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