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Montag, 6. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>>Vor gut einem Jahr habe ich meinen Antrag auf dem Amt abgegeben habe aber aus mehreren Gründen bisher die Theorie noch nicht absolviert. Kann ich den antrag verlängern oder muss ich ereut die anmeldegebühr zahlen und in den Unterricht gehen? (Dürfte mitte Oktober auslaufen) >>>> >>>>LG Thamy >>>> >>>Hallo, >>> >>>der Antrag kann 1 x verlängert werden (kostet 40 ¤), aber dies sollte vor dem Ablauf des alten Antrages passieren (also bis spätestens Mitte Oktober). Begründung: eventuell aus beruflichen Gründen usw. Lauftzeit: Oktober 2005. >>> >>>Gruß >>> >> >>hallo, >> >>ich hab auch mal nen antrag für nen fahrschüler verlängert. hat auch 40euro gekostet. wurde allerdings nur einmalig um 1 MONAT verlängert. nen komplett neuen antrag zu stellen is zwar etwas teurer, man hat allerdings net den druck, das innerhalb eines monates mehr zu schaffen. wenns zuvor schon 1 jahr net hingehauen hat... >> >>weiß allerdings auch net, obs gesetzlich geregelt ist, oder ob die landratsämter da freie hand haben. mein fall war im manin taunus kreis in hessen >> >>viele grüße >> >>andreas_ffm >>fahrlehrer >> >Hallo Andreas, >Du hast Recht - das wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt - ist "Ermessensangelegenheit". > >Gruß Elvira D. FL'in > > >
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