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Datum:
Freitag, 2. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
> >> >>Hallo Sebastian >> >>Also, ich stehe kurz davor mein Studium abzuschliessen. Kann mich danach sicher nicht erwerbslos melden, oder? Ich muss auch noch die Klassen CE und A machen. Wie sieht das denn mit den Lehrgangsgebühren aus? Kann man die in Raten zahlen? Und steht mir ggf. Berufsausbildungsbeihilfe zu, obwohl ich schon im Studium Bafög bekommen habe? Wann müsste ich mich denn schon mal nach einer Ausbildungsfahrschule umsehen? Noch bevor ich mit der schulischen Ausbildung beginne? >> >>LG >> >>Yvonne >>> >> >Hy Yvonne, > >Also so wie Du das beschreibst hast Du wohl nich die besten Voraussetzungen um preiswert FL zu werden. Arb.-amt, Bafög uä. fallen ja weg. Die Lehrgangsgebühren müssen kmpl. bezahlt werden, nur die Prüfungen sind einzeln fällig. Aber wenn Du in die pädagogische Rgt. gehen willst,warum versuchst Du`s nich als Dozentin in einer FL-ausbildungsstätte. Denn um FL auszubilden musst man keiner sein. Das geht als Angestellte oder Freiberuflerin. Außerdem hast Du ständig mit FL zu tun und kannst rausfinden ob es wirklich "Dein Job" ist u. die ganze Geschichte auch vorfinanzieren?! >Übrigens: die Ausbildungsfahrschule brauchst Du spätestens wenn Deine 5Monate Theorie vorbei sind. Besser ist wenn Du sie vorher hast, denn ohne Praktikum gehts nich weiter! Viel Glück > >LG >Sebastian >
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