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Datum:
Sonntag, 5. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>Hallo! >> >>Mein Fahrlehrer Besteht darauf das ich vor der Theoretischen Prüfung drei "Vorprüfungen" mache. Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder macht er das um seinen guten Schnitt zu halten?? >> > >FSchAusbO § 6: >"(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, daß die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen. > >(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen." > > >Der FL MUSS sich also laut der FSchAusbO zunächst davon überzeugen, dass Du die Lernziele erreicht hast. Wie sollte er das anders feststellen als mit einigen 'Vortests'? > >
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