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Datum:
Sonntag, 5. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>>>die Möglichkeit ein nicht angemeldetes Auto, ohne Kennzeichen >abzuschleppen im Sinne des Notbehelfs ist möglich, da es gem § 18(1) >StVZO. zulassungs und steuerfrei ist. Das sollte also jetzt auch den >Besserwisser aufklären denn er möchte doch dazulernen und wissen wo >es steht. >>>> >>> >>>Was soll denn das werden? ERST LESEN, dann VERSTEHEN und schlussendlich Mund halten! >>> >>>In dem genannten §18 StVZO steht eine Definition für Anhänger und deren Zulassungspflicht. Im Nebensatz wird nur erläutert, dass abgeschleppte KFZ nicht zu den Anhängern zu zählen sind. >>> >>>Ein nicht zugelassenes KFZ zu schleppen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der oberen Verkehrsbehörde. >>> >> >>nein, ein nicht zugelassenes Auto darf abgeschleppt werden. > >Genau so ist es wenn es sich hierbei um einen Notbehelf handelt und alle einschlägigen Vorschriften, die mit Abschleppen zu tun haben beachtet werden. Für die, die es immer noch nicht glauben, Fahtipps.de-Begriff "Abschleppen" ersten Beitrag anklicken und aufmerksam durchlesen. Dann passt es wieder. Frohe Weihnachten. >> >
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