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Sonntag, 5. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>> >>>>Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung. >>>> >>>>In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen. >>>> >>>Genau das sehe ich ebenso. Ebenso finde ich in dem weiter oben aufgeführten Link keinen Hinweis, dass zum Abschleppen der Motor nicht eingeschaltet sein darf (vorrausgesetzt, dass technische Gründe nicht dagegen sprechen). >>> >> >>Ja, Betriebsunfähigkeit ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit Motorschaden. > > >Ich hoffe nur der Fahrer desdes ziehenden Kfz(beim schleppen) hat Führerscheinklasse CE.Den wenn das Kfz noch aus eigener Kraft fahren kann ist es ein schleppen,nur wenn es nicht mehr Fahrtüchtig ist,ist es ein Abschleppen. (B) >> >
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