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Sonntag, 5. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Ich hab heute gelesen, dass es im Jahr 2005 ein paar kleine Änderungen in der StVo geben wird! > >1.) >Unter anderem hieß es, dass man ab 2005 ein Bußgeld* in Höhe von 20€ zalhen MUSS, wenn man auf schneebedeckter Straße mit Sommerreifen unterwegs ist?!! Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, müssen 40€ berappt werden! Anders gesagt, Winterreifen werden für jedermann zur PFLICHT! > >2.) >Eintragungen im Verkehrszentralregister wird man nun angeblich schwerer wieder los....ist da jemandem näheres zu bekannt? > >3.) >Drängler sollen wohl härter bestraft werden. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand Fahrverbot schon bei 3/10 des halben Tachoabstandes z.B. unter 15 Meter bei Tempo 100! Was soll das denn? Die haben doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun; gleich ein Fahrverbot zu verhängen! > >Gibt es sonst noch geplante Änderungen für 2005? > >*In dem Bericht stand eindeutig, dass es ein BUßGELD in Höhe von 20€ gibt! Werden aber BUßGELDER nicht ins Verkehrszentralregister eingetragen? Dann müsste es sich doch um ein Verwarnungsgeld handeln, oder? Und was ist, wenn man z.B. einmal 40€ als Bußgeld bekommt.....dann kriegt man ja auch theoretisch einen Eintrag und das würde in der Probezeit wiederum nichts gutes verheißen, oder lieg ich da falsch? > >Grüße >Mastersky >
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