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Samstag, 4. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>Vielleicht lesen die Ratgeber erst einmal das Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29,April 2OO4 zur Auslegung der "Richtlienie 91/439/EWG-Gegenseitige Anerkenung der Führerscheine-Wohnsitzerfordernis-Folgen desEntzuges oder Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis-Anerkennung eines von einem Mitgliedstaates neu ausgestellten Führerscheines . >>Danach fährt niemann ohne gültige Faherlaubnis, wenn der neue Führerschein z,b, in Polen ausgestellt wurde. >>Voraussetzung ist aber das die Sperrfrist abgelaufen war vor der Neuerteilung.Ob dann die Verwaltungsbehörde die Neue Fahrerlaubnis wieder entzieht ist eine ganz andere Rechtssache. Noch liegt kein Urteil vor in der BRD und deshalb gute Fahrt mit dem neuen Führerschein bis zur Verwaltungsgerichtlichenentscheidung die sich einige Jahre durchaus hinziehen kann .Bis bald >> >Der Verfasser dieses Beitrages kann nur einer dieser dubiosen Geschäftemacher sein die einzig und allein einen FS aus NL, PL oder CZ vermitteln und dabei kräftig kassieren. Ob die Erwerber dieser ausländigen FE in zwei Jahren auch noch glücklich sind interessiert diese Leute doch nicht - die sitzen dann irgendwo in der Sonne wenn die armen Socken mit ihrer ausländigen FE Probleme haben. > >
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