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Datum:
Samstag, 4. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>>Wann lassen sich die Bosse des Fahrlehrerverbands endlich mal was einfallen,um gegen solche Machenschaften einzelner Fahrschuleigentümer vorzugehen??? Was nützten Fahrschulüberwachung,wenn dann solche Sauerein sogar Werbungsmäßig keine Bestrafung finden. >> >>Das geht leider rechtlich garnicht! Es kann jeder seine Preise frei gestalten ohne angabe von Gründen! Man könnte nur rechtlich dagegen vorgehen, wenn man den einzelnen Kollegen nicht regelkonforme Ausbildung nachweisen kann. Und das wird schwierig, weil Ex Fahrschüler solcher Kollegen meistens die Klappe halten! :) >> Es geht schon,man muß das nur richtig anfassen und zwar seitens der Behörden! Wenn ich eine Grundgebühr von 25.- Euro verlange dazu aber das Lehrmaterial kostenlos gebe und dann noch einen Gutschein über 25.- Euro für das Kommen anbiete,dann ist das doch mehr als faul.Das ich als FL.die hier entsandenen Ausgaben für den FS. auf einer anderen verschleierten Weise wieder reinholen MUSS,dürfte wohl auch den Dümmsten klar sein!(dürfte)aber leider ist es nicht immer so.Das ist eine Verars....des Fahrschülers hoch drei.Kein Wunder wenn wir FL. dann bei nicht wenigen Fahrschülern durch solche Tritbrettfahrer einen schlechten Eindruck hinterlassen.Somit ist es auch unsere Aufgabe-wenn es die Behörden nicht schaffen-solche Blindgänger zu entfernen, oder zu vernünftigen FL.zu bringen.Wird nicht einfach,aber nichts ist unmöglich! >
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