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Samstag, 4. April 2026
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Text der Nachtricht:
>@ Chris, > >Eine EG-Genehmigung ist vom Aufbau her das gleiche wie eine ABE und in diesem Fall muss, wie z. B. bei Alufelgen wenn die Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen ist, nicht beim TÜV vorgeführt werden sondern nur im Fahrzeug mitgeführt werden. > >Bei Teilegutachten wird nach zwei Arten unterschieden! §19 und 21§! > >§ 19 ist eine normale Abnahme die bei jedem TÜV oder einer anderen autorisierten Abnahmestelle durchgeführt werden kann. Hier muss die Änderung in den Fahrzeugpapieren erst erfolgen wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt oder andere Änderungen im Schein vorgenommen werden. > >§21 ist eine sogenannte EINZELABNAHME die nur der TÜV oder der TÜH durchführen darf. Hier muss die Änderung innerhalb einer Woche erfolgen. > >Gruß Astra girl >
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