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Datum:
Mittwoch, 25. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>Hallo, finde dieses Thema sehr interessant. Hatte bis jetzt 9 45-minütige Fahrstunden und 8 60-minütige und habe noch keine Sonderfahrten. :-( Bei einer Fahrschule in der Nachbarstadt zählt es sogar als Überlandfahrt, wenn man in der ersten Fahrstunde in die/das nächstgelegende Stadt/Dorf fährt. Und sobald man im Dunkeln fährt (zB auch schon in der 3. Stunde) ist das ne Nachtfahrt. Deswegen brauchen alle Fahrschüler von dieser FS auch nur ca. 20-22 Fahrstunden und machen dann Prüfung und bestehen zu 99%. Bei meinem Fahrlehrer kommen die Sonderfahrten nicht vor der 15. Stunde. Und bei dem anderen Fahrlehrer aus unserer Fahrschule fährt man schon in der neunten Überland. Ich finde das auf Deutsch gesagt ziemlich bescheuert, dass das alle FL so unterschiedlich machen. Gibt es nicht so eine Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wo das genau drinsteht wann man mit den Sonderfahrten anfängt? Und ist das richtig, dass die Fahrschule aus der Nachbarstadt das so regelt, dass schon die ersten 5 Stunden Sonderfahrten sein können??? >Bitte um Antwort von jemanden der Ahnung davon hat.... >
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