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Donnerstag, 22. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Der Fahrlehrer verdient doch keinen einzigen Cent daran, wenn der Fahrschüler die Theorieprüfung erst später ablegt. Der FL will also hier nichts "rasuzögern" und keine Kohle scheffeln, er will nur seinen Fahrschüler vor einer Pleite schützen. Damit schützt er ja auch den Geldbeutel des armen Fahrschülers. > >Und wenn du schon auf gesetzliche Grundlagen hinweist, dann bsit selbst hier im Unrecht. § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung besagt: "Der Fahrlehrer DARF die theoretische und die praktische Ausbildung ERST abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat UND der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind." > >Der gesetzlich vorgeschriebene Umfang mag also erreicht sein, aber wenn der Fahrschüler noch zu viele Fehler in einem Testbogen macht, dann ist der FL eben von der Prüfungsreife nicht überzeugt. Aber euch fehlt sowieso die nötige Reife und Selbstkritik, um solche Dinge einzusehen. Da ist es doch klar, dass der dumme FL die Sache nur "hinauszögern" will. Der Bösewicht will doch tatsächlich, dass ihr die Prüfung besteht, dabei würde er doch beim Durchfallen viel mehr verdienen. >
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