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Datum:
Freitag, 3. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Besorg dir am besten einen Anwalt, sonst hast du keine Chance. >>>Der dürfte ja auch über die Auto Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. >>> >>Ja, ich habe aber schon eine Aussage gemacht. Der Anwalt bringt mir ja nur wirklich was nachdem das Strafgericht sich gemeldet hat?! >> > >Ein guter Anwalt kann auch noch was drehen so das es garnicht zum Strafgericht kommt. Das mit den 24 Stunden stimmt. Eine Selbstanzeige innerhalb dieser Frist kann zu einer verringerung des Strafmaßes führen, da du aber schon im Voraus von der Polizei ermittelt wurdest greift dies nicht. Somit musst du dich voll gemäß § 142 StGB verantworten. Aber du schriebst du hattest es nicht gemärkt, aber zu verwirklichung des Tatbestandes Unfallflucht ist es erforderlich das man den Unfall bemerckt hatt. Wenn nicht kannst du nicht wegen Unfallflucht belangt werden, das du es nicht bemerkt hast ist aber sehr schwehr zu beweisen, geh am beste zum Anwalt. Wiegesagt den dürfte ja die Autorechtschutzversicherung zahlen. >
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