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Freitag, 3. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>>Ich werde Ende September 18 Jahre alt und möchte Führerschein für Klasse B machen. >>>> >>>>Soweit ich das verstanden habe, kann man den Antrag für den Führerschein erst max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Amt einreichen. >>>> >>>>Frage: Kann man eigentlich schon vor (ca. 1 Monat) diesem Antrag an der Fahrausbildung in der Fahrschule teilnehmen oder darf ich erst mit der Fahrschule beginnen, sobald ich den amtlichen Antrag eingereicht habe? >>>> >>>Mit der Ausbildung in der Fahrschule kannst Du sofort beginnen nachdem Du Dich dort angemeldet hast - also einen gültigen Ausbildungsvertrag hast. Sinnvoll ist es aber nicht allzu früh mit der Ausbildung zu beginnen weil sie sich sonst elend lang hinzieht. >>> >>> >> >> >> >>Wie meinst du das? >> >>Ob ich die 14x Theorie nun jetzt oder in 2 Monaten abspule, ist doch eigentlich egal? > >Das solltest Du von Deinem üblicherweise vorhandenem Lerntempo abhängig machen. Wenn Du zu denen gehörst, die eher langsam lernen, macht es Sinn. Da Du jedoch erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters die praktische Prüfung machen darfst, sollte man aus Kostengründen nicht zuuuuuuuuuu früh mit den praktischen Stunden beginnen. >
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