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Datum:
Freitag, 3. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Habe da mal eine Frage bezüglich der Probezeit: >>> >>>Ein Kollege von mir meinte, dass man auch noch kurz nach Ende der Probezeit ein Aufbauseminar aufgedrückt bekommen kann, wenn man zum Beispiel in den ersten 1-2 Monaten nach der Probezeit durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig wird. >>> >>>Hat er damit recht oder ist das Unfug? Kann es persönlich nicht so recht glauben, da die Probezeit nunmal 2 Jahre geht und nicht länger! >>> >> >>Genau so hab ich mir das auch gedacht, nur klang mein Kollege sehr überzeugt von dem was er sagt. >> >>Gibts vielleicht noch eine Meinung dazu? >> >Wenn du kurz vor Ende deiner Probe ein Verkehresvergehen begangen hast, welches u.a. mit einer verlängerung der Probe bestaft wird, kann es passieren, dass du erst nach einem halben Jahr eine "Einladung" bekommst. > >
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