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Donnerstag, 1. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Oh man, "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..." > >1. Ja für die "DDR-Moppeds" (Simpson...) gibt es eine "Ausnahmeregelung" - die Karren sind mit 60 km/h und sogar teilweise 70 km/h zugelassen/eingetragen und dürfen trotzdem mit Klassen M und B (und natürlich auch alte Kl. 3) gefahren werden! >Im übrigen gibt es ja auch noch zig 50er die mit 50 km/h zugelassen/eingetragen sind, denn bis vor ein paar Jahren dürften der 50er nämlich noch 50 laufen - und auch diese dürfen natürlich mit Kl. M und B gefahren werden. > >2. Kl. B war, wie oben schon bemerkt, früher Kl. 3/III > >3. 125er dürfen nur mit Kl. 3 gefahren werden, wenn der Schein vor dem 1.4.1980 gemacht wurde... >
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