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Datum:
Donnerstag, 1. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Hi, > >erstmal: die Polizei darf verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. > >Mankann also mittlerweile jederzeit ohne besonderen Grund zu einer allg. Verkehrskontrolle rausgewunken werden. > >Alko- bzw Drogenschnelltest kann angeboten werden, muß nicht mitgemacht werden. > >In dem Fall kann aber die Polizei eine Blutentnahme anordnen, die dann gebührenpflichtig von einem Amtsarzt entnommen wird. > >Zu THC: >die Polizei wird das an den Staatsanwalt weiterleiten, der ein Verfahren wegen Drogenmißbrauchs eröffnen wird. > >Gleichzeitig wird die Führerscheinstelle informiert, die im Regelfall jetzt eine MPU anfordern wird, da deine Eignung zum Führen eines KFZ in Frage gestellt ist. > >Dein Führerschein kann vorher schon sichergestellt werden, muß aber nicht. > >Wenn die MPU negativ ausfällt, ist die Pappe erstmal weg. > >Auflagen, die die Führerscheinstelle macht, sind vor einer Wiedererteilung zu erfüllen. > >Hast du aber alles in deiner Theorieausbildung erfahren. > >Deshalb immer wieder die Frage, die ich mir in solchen Fällen stelle: warum schaltet ihr den Kopf nicht vorher ein, sonder immer erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? > >Ich versteh es einfach nicht. > >Es ist bekannt, dass es verboten ist. >Genauso wie Alkohol am Steuer. > >Und immer wieder .................... > >Kopfschüttelnd >Wolfgang > >PS: mach dich mit dem Gedanken vertraut, dass die erworbene Freiheit und das Privileg des Führerscheines in nächster Zeit deutlich eingeschränkt ist >
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