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Datum:
Freitag, 3. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>sorry, ich muss dir da wiedersprechen... >>ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht ohne Martinshorn befindet sich auch auf einer Einsatzfahrt, >>-> diesem Fahrzeug ist Platz zu machen! > >Sorry! >Da muss ich dir wiedersprechen! Und ich denke, dass ich als Rettungssanitäter und Rettungsassistent i.A. die meiste Ahnung davon habe... Solange der RTW / das NEF auf einer Einsatzfahrt ist, hat das Fahrzeug Sonderrechte... Der RTW / das NEF darf sich über die Regeln der StVO hinwegsetzen!!! Um Wegerechte zu bekommen, müssen blaues Blinklicht und Martinshorn angeschaltet sein... Sobald beides an ist, haben andere Verkehrsteilnehmer sofort Platz zu schaffen!!! Beides ist nachzulesen in der StVO und zwar Paragraph 35 und 38!!! > >Nun zum Thema... Wenn auf der Autobahn dir ein Einsatzfahrzeug "auf die Pelle" rückt und kein Martinshorn angeschaltet hat, dann kann ich es sehr gut verstehen... >Erstens hört man bei Geschwindigkeiten von über 120kmh sowieso nur noch minimal was von dem Horn und zweitens sollte eigentlich jeder normale Autofahrer einen riesigen roten Sprinter [RTW] oder z.B. einen schnellen kleinen Flitzer [NEF] mit blauen Blinklichtern frühzeitig im Rückspiegel erkennen und selbigem SOFORT Platz machen! > >Die Rechtslage ist so... Wenn du einem Einsatzfahrzeug, was mit Sonder- und Wegerechten unterwegs ist, keinen Platz machst, könnte man dich theoretisch wegen diversen Sachen drankriegen... Sein es einfach nur Verstoß gegen Paragraph 38 StVO [Wegerechte] oder wegen fahrlässiger Tötung [falls der Patient wegen deiner Behinderung versterben sollte]... Über das Strafmaß müssten sich die Gelehrten streiten. Aber dass dich wirklich jemand deswegen rankriegen könnte, ist mehr als unwahrscheinlich! Zumindest bei Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes... Die Polizei würde schon eher was machen! MfG Klüser. >
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