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Montag, 19. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Hatte eben (15 Uhr - 16.30 Uhr) eine Doppelstunde (Nr. 19/20), in etwa zwei Wochen steht die Prüfung an. > >Am Ende meinte der Fahrlehrer, dass er diese Doppelstunde einfach als dreistündige Nachtfahrt vermerkt, weil das "im Hinblick auf die Prüfung notwendiger" sei. Da dafür die nächste Doppelstunde als Einzelstunde vermerkt bzw. abgerechnet wird, stimmt es zwar von der Rechnung her, aber dennoch bin ich schockiert, dass bei meiner Fahrschule, die ich bisher für seriös hielt, so was praktiziert wird und mich der Fahrlehrer ohne die Nachtfahrten, also mit einer nicht kompletten Ausbildung, abfertigen will. >Was dagegen spricht, dass man bei einer Nachtfahrt die prüfungsrelevanten Strecken fährt und die Dinge übt, wie wir es heute gemacht haben, leuchtet auch nicht unbedingt ein... > >Wie wichtig sind die Nachtfahrten? Bringen sie wirklich was für die Sicherheit? Ich frage einfach mal, aber ich bin sowieso schon sauer und werde das wohl auch so nicht durchgehen lassen. > >Ansonsten mal wieder das übliche Genörgele von meinem Fahrlehrer; gute und fehlerfreie Leistungen werden grundsätzlich nicht gelobt, kleine Fehler, die einem auch selbst auffallen, natürlich ausnahmslos benörgelt. >Am Anfang war alles noch in Ordnung; ich kam von Anfang an gut zurecht, der Fahrlehrer war zunächst auch noch ok, aber mittlerweile kotzt es mich ziemlich an... > >Ihr könnt ja mal schreiben, wie ihr das oben Beschriebene einschätzt und was ihr nun an meiner Stelle machen würdet. >
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