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Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Klasse B berechtigt ihn aber auch nur zum Fahren mit einem Zweirad der Klasse M (bis 45km/h), deswegen ist es nach wie vor Fahren ohne Fahrerlaubnis. >Ich hatte mal nen Kumpel, den sie auch angehalten haben, weil sein Roller viel zu schnell fuhr. >Rein rechtlich hätten sie ihn so belangen können, wie ich das oben schon geschrieben habe, aber mit ein bißchen Glück (so war´s bei ihm) wird der Fall wegen Geringfügigkeit fallengelassen. >Dein Bekannter soll den Roller am Wochenende abholen und dann sofort die Drossel wieder einbauen. Er wird den Roller dann sowieso nochmal vorzeigen müssen. >Wie gesagt, die weiteren Schritte liegen dann ein wenig in den Händen der Polizisten. >Aber er soll sich mal nicht zu viel Stress machen; wenn´s das erste Mal war, daß sowas passiert ist, gibt´s meistens erstmal nen Warnschuß! >Abwarten und ruhig bleiben! >
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