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Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Jippiee, ich hab bestanden und fahre auch schon fleißig durch die Gegend. Was mich aber noch interessieren würde: >>>1. Alkoholgrenze in der Probezeit ist 0,0 oder? >>>2. Was sind diese A- und B-Verstöße? Mit welchen Folgen muss man bei welchem Verstoß rechnen? >>> >>>3. Wenn ein Schild "Achtung Fußgängerüberweg" kombiniert mit Tempolimit 30 kommt, dann gilt das nur für den Fußgängerüberweg, oder? Danach wieder 50, gell? >> >>1. 0,5 ist die Promillegrenze, wenn höher gibt's eine Geldstrafe, Führerscheinentzug, Nachschulung. >>2. siehe unter: bussgeldkataloge.de (da steht alles drin) >>3. Tempo 30 hat nichts mit dem Fußgängerüberweg zu tun. Du mußt solange 30 fahren bis das Tempolimit wieder aufgehoben wird. > > >ACHTUNG !!!! promille grenze ist zwar 0,5 aber sollte man(n) oder frau mit 0,3 promille auffällig sein oder einen unfall verursachen ist er auch dan dran...schaut mal in euer lehrbuch..... und man sollte sich schon entscheiden entweder trinken oder fahren 1 bierchen bei den temperaturen kann schon einiges ausmachen....denkt mal drüber nach dann braucht ihr euch auch keine sorgen um promlle grenzen machen....zwinker...
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