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Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Meine Mutter erzaehlte mir heute folgende Geschichte. Der Sohn einer ihrer Kolleginnen hat sein Auto ordnungsgemaess auf der Strasse abgestellt. Als er nach 10 Tagen wieder zu seinem Auto kam, war es weg. Er rief bei der Polizei an und man sagte ihm, dass es abgeschleppt wurde, weil es im (eingeschraenkten) Haltverbot stand. Die Kosten dafuer wurden ihm natuerlich in Rechnung gestellt. Seine Mutter hat daraufhin eine befreundete Rechtsanwaeltin befragt. Diese sagte, dass das Vorgehen korrekt gewesen sei, da man als Halter verpflichtet ist alle 48 Stunden zu ueberpruefen, ob das Auto noch korrekt abgestellt ist. Ist das wirklich so? Wenn ja, wo steht das? Wieso wird sowas nicht in der Fahrschule gelehrt (zumindest nicht in der Fahrschule meiner Freundin und in ihrem Fahrschulbuch hab ich dazu auch nichts gefunden)?
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