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Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Hallo Patricia, >>> >>>gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten á 45 Minuten. Wie viele normale Fahrstunden du außerdem brauchst bestimmt der Fahrlehrer, denn er darf dich erst zur Prüfung vorstellen, wenn er den Abschluss der Ausbildung bescheinigt. >>> >>>Viele Grüße >>>Kirsten >>Nich ganz, du kannst dich auch auf eigenen Wunsch zur Prüfung anmelden lassen. Jedoch stehen die Chancen denkbar ungünstig, wenn der Prüfer das liest... >>Die 12 Sonderfahrten sind Pflicht, die (normalen) Stadtfahrten sind von der Stückzahl nicht vorgeschrieben. Der eine braucht mehr der andere weniger. In der Stadt brauchten bei uns die meißten ca. 13-18 normale Stunden. > >Ja, da streiten sich die Geister. In der Fahrschülerausbildungsordnung steht ganz klar drin, dass der Fahrlehrer nur Leute zur Prüfung zulassen darf, die die Anforderungen erfüllen und "Bereit" sind. Das mit dem "eigenen Wunsch" ist daher eher zweifelhaft, wird aber teilweise toleriert von Behörde und TÜV/DEKRA. Gibt auch Schüler, die einfach merken müssen, dass es Geld kostet und es anders nicht kapieren. Muss man mal ganz klar sagen.
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