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Datum:
Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>Ich hab mal ne Frage zum Fahren mit Anhänger und Klasse B (mache zwar BE, aber interessiert mich einfach mal). Mein Fahrlehrer sagte dass man mit einem 3,5-Tonner nen Anhänger mit 750kg zul.Gsmtm. ziehen darf, mit nem 3,4-Tonner nur 100kg-Anhänger. Stimmt das? Ist doch irgendwie unsinnig oder? Und noch ne Frage: Er hat gesagt, wenn ich z.B. ein Auto mit 1t Leermasse hab und 1,5t Gesamtmasse und zul. Anh.-last 1,3t darf ich z.B. nen Anhänger mit 1,2t zul.Gsmtm. ziehen, wenn ich ihn nur bis 1t belade (Klasse B). Im Lehrbuch und auf verschiedenen Internetseiten verstehe ich das aber anders (zul.Gsmtm. = Leergewicht) und ich bin mir auch ziemlich sicher dass ich recht hab. Oder hab ich irgendwas falsch verstanden? > > >Hallo math, >dein Fahrlehrer sollte - vorausgesetzt, dass er dir diese Auskunft gegeben hat - sich einmal mit dem Fahrerlaubnisrecht auseinandersetzen. > >Ein Anhänger mit max. 750 kg zul.Ges.-Masse darf in jedem Fall mit Klasse B mitgeführt werden, sodass im Höchstfall für den Zug tatsächlich eine zGM von 4250 kg zustande kommt. > >Liegt der Anhänger über 750 kg zGM, dann darf seine zGM nicht größer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs UND die zGM des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten. Siehe Fahrerlaubnis-Verordnung § 6. > >Gruß >Gustav > > >
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