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Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Erstmal vorneweg: Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum der Mann seine Umschulung nicht einfach beginnt anstatt sich noch länger krankschreiben zu lassen, wenn die Umschulung doch von der LVA genehmigt wurde!? >Ansonsten sind die Bestimmungen aus der Anlage 6 wohl so gemeint, daß sie jemandem, der gerne fahren möchte, weniger Steine in den Weg legen. Man kann ja niemanden dazu zwingen, sich mit einer Sehbehinderung in einen LKW zu setzen! >Wenn jemand für sich selber entscheidet, daß ihm das zu gefährlich ist, finde ich es löblich im Interesse von uns allen, daß er dieses Risiko nicht eingeht. >Wenn, aus welchen Gründen auch immer, sein Arzt die weitere Krankschreibung vermeidet, sollte der besagte Mann sich vielleicht überlegen, den Arzt zu wechseln. Eine andere Möglichkeit sehe ich da ansonsten auch nicht...!? >Viele Grüße!
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