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Donnerstag, 2. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Hallo, >ich habe meinen Führerschein nun fast 3 Jahre und von daher ist die theoretische Ausbildung bei mir schon etwas länger her. Jetzt tauchte zwischen ein paar Freunden und mir die Frage auf, wie weit innerorts bzw. auf Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, wenn keine Länge angegeben ist und sie auch nicht wegen einer Baustelle gelten. Ich erinnere mich hierbei daran, dass sie innerorts, wenn sie dort nicht wiederholt werden, bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gelten, auf Autobahnen bis zur nächsten Auffahrt. Dabei irritiert mich aber, dass an manchen Auffahrten neuerdings unmittelbar vor dem Beschleunigungsstreifen z.B. eine Begrenzung von 80 steht, die ja weder nur für die nächsten 2 Meter noch für den Streifen gelten kann, wenn alle anderen ab hier schneller fahren dürfen. Leider konnte mir bisher keiner helfen, da beide Meinungen vertreten waren. Vielleicht könnte mir jetzt ein Fahrlehrer die endgültige Regelung verraten, denn die Straßenverkehrsordnung hat mir auch nicht viel weitergeholfen. Danke schon mal. > >Sebastian aus München.
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