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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Hallo,bin vor einigen Wochen geblitzt worden,habe ich ein Recht auf ein Beweisfoto ,ist es auch bereits in den Gebühren bzw Auslagen bezahlt und gibt es noch eine Verjährungsfrist? >>>Vielen Dank! >> >>Irgendwie muessen wir deinen Text mal etwas ordnen. Es gibt ja zwei Moeglichkeiten der Geschwindigkeitsmessung und aus deiner Frage ist nicht eindeutig erkennbar, welche du meinst. >>1. Laser >>2. Radar >> >>Beim Lasern wird man sofort aus dem Verkehr geholt und zur Rede gestellt. Bei kleineren Delikten kann man auch gleich zur Kasse gebeten werden bzw. man wird gefragt, ob man gleich oder spaeter per Ueberweisung zahlt. Hierbei kann man kein Beweisfoto erhalten, da keins gemacht wurde. >> >>Bei der Radarkontrolle wird die Geschwindigkeit gemessen und ein Foto geschossen, auf welchem die Geschwindigkeit notiert wird. Dieses Foto wird einem per Post zugeschickt (ein Ueberweisungsbeleg und ein Fragebogen falls man es nicht war liegt da auch bei). Wenn dieser Brief nicht innerhalb von 3Monaten kommt, hat man Glueck gehabt, dass das Foto nichts geworden ist oder die Anlage noch in der Eichphase war oder ... >>Wenn ein solcher Brief bei dir ohne Foto angekommen ist, wuerde ich an deiner Stelle nichts zahlen und alles abstreiten, da die ohne Foto keinen Beweis haben (was die auch wissen). Falls du doch gezahlt hast, werden die dir auch kein Foto mehr schicken, da der Fall damit erledigt ist. Du kannst dann lediglich zur entsprechenden Polizeidienststelle gehen und fragen, ob sie dir das Foto nicht mal zeigen koennen. > > > >Vielen Dank für die schnelle Nachricht.Damit ist die Frage schon beantwortet.Tschüß uwe
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