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Datum:
Freitag, 16. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Hallo! >> >>Ich wurde in einer engen Kurve auf einer Landstraße geschnitten, wobei meine Seitenscheibe auf der Fahrerseite sowie der Spiegel zerstört wurde. Die Polizei meinte es wäre nicht eindeutig zu klären wär zu weit links gefahren sei, deshalb würde jeder einen Punkt und 50 € Strafe wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bekommen. Meine Fragen: Muss man wegen einem Punkt schon mit einem Aufbauseminar rechnen? Eigentlich kann man doch nicht beide zu einer Geldstrafe bzw. Punkten "verdonnern" wenn die Situation nicht ganz geklärt ist, oder? >> >>MfG Eric > >hey eric, > >leider ist es so, dass man beide zu geldstrafen "verdonnern" kann, wenn die situation unklar ist. mir ist leider auch schonmal sowas passiert. ich stand an ner tankstelle hinter nem sprinter. der fahrer hat den rückwärtsgang eingelegt und is mir rückwärts vorne aufs auto geknallt. er hatte n kleinen kratzer unten an der stoßstange. ich dagegen hatte n eingedrücktes vorderlicht, n verbogenen kotflügel, demolierte motorhaube und stoßstange total zerkratzt und bisschen runtergedrückt. gesamtschaden: 2000 €. > >zuerst hieß es, dass eindeutig er schuld wäre (was er ja auch war). n paar tage später wurde ich von der polizei als mitschuldige angezeigt, weil sies doch net genau klären konnten. wir beide haben n bußgeld in höhe von 35 € bekommen, sprich keinen punkt. bei mir wurde es eingestellt, aber ich schätze bei dir wird das nicht der fall sein. > >grüßle ~*floh*~
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