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Freitag, 16. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>und was soll der dann prüfen ?? >>hat der eine glaskugel in der er sehen kann was passiert ist? >>bei einer strafe von 50 € ist das unverhältnismässig. >> >>holger > >Eine Stellungnahme die mich sehr verwundert. >1. Ein Anwalt prüft ob es sich tatsächlich um ein vorwerfbares und rechtswidriges Verhalten handelt. Dazu braucht er im vorliegenden Fall keine Glaskugel, sondern er greift auf die Akten der Verwaltungsbehörde zurück. >2. Auf eine Prüfung zu verzichten und damit eine unter Umständen rechtswidrige Maßnahme wirksam werden zu lassen, weil die verhängte Geldbuße ja nur gering ist, das ist doch nicht die Intention unseres Rechtssystems. >3. Ein Fahrlehrer muss über die Maßnahmen des Staates bei Verkehrsverstößen aufklären (Anlage 1 FahrschAusbO, Nr. 11.d). Dazu gehört aber auch die Information, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um sich gegen als ungerecht empfundene Maßnahmen zur Wehr zu setzen. >Ich halte es für unangemessen mit so bedenklich lockeren Aussagen Verkehrsteilenehmer davon abzuhalten, sich ihr Recht zu erstreiten. Seit Oktober letzten Jahres wissen wir, das mal wieder ein technisch unzuverlässiges Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung über mehr als 10 Jahre in Deutschland eingesetzt wurde. Es haben also in großem Umfang Verkehrsteilnehmer Bußgeldbescheide akzeptiert, obwohl sie sich sicher waren, die vorgeworfene Geschwindigkeit nicht gefahren zu sein.
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