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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>@Holger >> >>Da war doch noch was mit §1 StVO. >> >>Wenns gekracht hätte -> durchaus Mitschuld bekommen meiner Meinung nach. >> >>Oder was bringst Du deinen Leuten bei, wenn Sie sehen, dass ein Auto rückwärts auf die Straße kommt ......... (psst, ist ne rethorisch gemeinte Frage!) >> >>Grüßle >>Wolfe > >iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii > >na wenn du den 1 so auslegst gibt es keinen unfall mit alleinschuld. > >erstmal ist ja der rückwärtsfahrer in der pflicht, sollte der thread schreiber aber seine sorgfaltspflicht verletzt haben ist das klar. bin beim schreiben auch noch von 5 km/h ausgegangen, wie er schreibt waren es dann doch 50km/h. und da könnte man schon anfangen an teilschuld zu denken wenn es gekracht hätte, kommt aber dann auf die situation an. > >holger
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