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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Hallo, >>> >>>na klar, war das Fahrerflucht. Fragt sich bloss, ob er es mitbekommen haben muesste oder nicht. >>>Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas. >>> >>>Ich wuerde an deiner Stelle die Sache der Polizei melden, und da das Kennzeichen bekannt ist, gibt es keine Probleme. Das heisst doch: >>> >>>Ich kenne eine die hatte in der Stadt einen Unfall - mit Personenschaden. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen, und kam zu dem Schluss, dass ihr Unfallgegner zu 100% schuldig war. Aber der hat seiner Versicherung erzaehlt, er koenne sich an nichts erinnern. (er will es wohl auch nicht...). >>> >>>Die Folge: >>>die Versicherung zahlt nicht! Nun muss erst ein Gerichtsurteil her, ehe sie irgendwas von dem Geld sieht. Ich meine der Sachschaden an ihrem PKW sind ein paar 1000 Euro. Inwieweit sie Schmerzensgeldansprueche hat - keine Ahnung. >>>Aber es ist natuerlich Mist. >>> >>> >>>Viele Gruesse, >>>Christiane >>> >>> >>pppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppp >>pp >> >>hallihallo, >> >>die schadensregulierung dürfte kein problem machen, der verursacher ist ja bekannt. >>die bestrafung wird auf jeden fall wegen mangender ladungssicherung in verbindung mit gefährdung/schädigung sein. >>in wie weit man dann noch weitere strafen erlässt ist schwierig zu sagen. unfallflucht ist es nur, wenn er von dem unfall kenntnis hatte, das wird der verursacher natürlich abstreiten. ihm das gegenteil zu beweisen, wird in dem fall nicht ganz einfach sein. >>eine geschwindigkeitsübertretung wäre über die tachoscheibe nachzuweisen, sofern er eine tachoscheibe überhaupt haben muss. >> >>für dich ist aber wichtig, dass du es richtig gemacht hast und die sache sofort der grünen rennleitung gemeldet hast. >>wie schon gesagt: der verursacher ist bekannt, es kann jetzt nur etwas dauern bis er ermittelt ist und seine versicherung zahlt. >> >>holger >> > >Wenn Du noch einen Zeugen hättest, wäre es von Vorteil. >Hans Fl.
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