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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>> >>>Sobald ein Unfall, auch wenn er noch so klein ist, aktenkundig wird, ist eine Nachschulung fällig. >>>Hätte er sich mit dem LKW Fahrer geeinigt , so wäre nichts passiert. >>>Da er aber das VZ umgefahren hat, liegt ein öffentliches Interesse vor. >>>Hier muss die Polizei geholt werden und dann gibt es eine Nachschulung. >>>Hans Fl. >> >>~~~ >> >>kommt aber immer drauf an wie der unfall ausgelegt wird. klar bei sowas is das ein klarer fall. aber meine schwester musste nicht zur nachschulung als uns n sprinter mitm rückwärtsgang vorne reingefahren is (wir sind gestanden). die polizei hat mit kreide markiert wie die autos standen und haben erst den sprinter nach hinten geschoben dann wieder zur markierten stelle und dann das gleiche mit unserem auto. dadurch war klar dass der sprinterfahrer eher schuldig ist da sonst der schaden ganz woanders war. der fahrer wurde zwar von der polizei als unfallverursacher angezeigt aber 2 tage später wurde meine schwester als mitverschulder angezeigt da es echt ne enge sache war wie wir zur straße gestanden sind (war an ner tanke). das verfahren wurde allerdings eingestellt weils einfach ne knappe sache war laut polizei. wären aber nur 35€ gewesen und somit kein punkt. es kam auch kein brief vom landratsamt dass sie zur nachschulung müsste sondern nur dass das verfahren eingestellt wurde und sie kein bußgeld zahlen muss. >Somit lag auch kein Verstoß nach A vor. >Hans Fl.
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