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Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
> >Also, zu der ersten Frage: > >Nein, hier in Hamburg ist es nicht möglich den Schein vorher abzuholen oder abholen zu lassen, von wem auch immer. Du mußt bis Montag warten! > >Zum zweiten Punkt: Du darfst am Samstag und Sonntag NICHT fahren, Du würdest eine Straftat begehen!!! Und die ist nicht mit 15,- Euro beglichen. Da kommt in deinem Alter nach der Gerichtsverhandlung bei raus, das Du einiges an DSozialstunden ableisten mußt! Gesperrt wirst Du aber nicht..... >Du hast bei der Prüfung eine Bescheinigung bekommen, die nur bestättigt, das Du bestanden hast. Die Fahrerlaubnis wurde Dir noch nicht erteilt. Das wird erst der Fall sein, wenn der LBV Dir den Führerschein aushändigt! >Das sollte der Prüfer Dir allerdings auch erklärt haben! Wie hiess er denn?;-) > Also, übe Dich zwei Tage in Geduld und alles wird gut! Schaffst das schon, fällt nach 17/18 Jahren ja auch nicht auf, diese zwei Tage........ > >greetz
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