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Datum:
Donnerstag, 3. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>>>Hallo, >>> >>>in Bayern gibt's tatsächlich wieder mal eine Sonderregelung. Wenn keine "schwerwiegenden Ausbildungsmängel" vorliegen, darf man die zweite praktische Prüfung schon nach 7 statt 14 Tagen machen. Allerdings muss man in der Zwischenzeit mindestens 5 Fahrstunden á 45 Minuten absolvieren. >>>Besprich mit deinem Fahrlehrer, ob die verkürzte Wartefrist für dich in Frage kommt (und nächste Woche noch ein Prüfungsplatz frei ist). >>> >>>Viele Grüße >>>Kirsten >>Ich habe mit einem Prüfer gesprochen und der kennt auch nur die 14 tägige Sperrfrist. >>Hans Fl. >>Niedersachsen TÜV Nord > >hi hans, > >weisst doch, die aap sind immer die letzten die es erfahren. >hier in meinem schreiben steht auch das es in niedersachsen, schleswig-holstein und eben nrw gilt. in bremen nicht. gilt schon ab 1.9.05, vorgestern den brief bekommen.kannst den antrag im F@hrschulservice vom tüv nord abrufen. > >holger
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