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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>hallo ihr 2 habe endlich was gefunden nachdem ich jetzt seit net halben std. suche *gg* > >also hier ist ein bericht: > >Standspur außer in Notfällen für Autofahrer tabu > >Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als "verlängerte Beschleunigungsspur" benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen (Az.:1 S 38/03) > >----- > >Der Standstreifen zähle nicht zur Fahrbahn und sei für einen "nicht bevorrechtigten" Verkehrsteilnehmer gesperrt. Bzw. nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Wer es nicht schaffe, auf der regulären Beschleunigungsspur in den fließenden Verkehr einzufädeln müsse stehen bleiben und warten, bis sich eine genügend große Lücke biete. > >------ > >so das müsste reichen... es geht um ein mann der einfach drauf weiter gefahren ist ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt hatte. > >quelle: http://www.navc.de/navc/autoverkehr/archiv2.htm > >so und nun schnell zur arbeit > >bye bye
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