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Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>wenn du begleitetes fahren mit 17 machst? >>aber wie erkennt denn dann die polizei, dass du einen beifahrer benötigst? das muss ja dann schon irgendwo gekennzeichnet sein... >---------------------------------------------------------------- >Das begleitete Fahren ab 17 ist ein Programm, das noch nicht alle Bundesländer anbieten. >Der jugendliche Fahrer bekommt bei bestandener Prüfung (die ist nicht anders als die normale Kl. B) keinen Führerschein, sondern ein großes, rosa Blatt, auf dem ihm seine Prüfung bescheinigt wird. >Auf dieser Bescheinigung sind die zulässigen Begleiter (muss vorher namentlich beantragt werden) vermerkt. >Die Prüfbescheinigung trägt kein Passfoto und ist deshalb auch nur mit dem Perso gültig. >Ab dem 18. Geburtstag darf der geprüfte Jugendliche dann allein fahren. Die Bescheinigung verliert drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihrer Gültigkeit, deshalb muss rechtzeitig der endgültige FS beantragt werden. >Das ganze hat aber nichts zu tun mit dem, was Holger und ich hinter der Fragestellung vermuteten: >Es gibt noch einen Führerschein ab 17, der sehr, sehr strenge Voraussetzungen verlangt, aber unter bestimmten Auflagen das alleinige, selbstständige Fahren erlaubt. >Fab, kann das evtl. sein, dass du da was durcheinander gebracht hast? >Liebe Grüße von Petra
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