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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Joh da würd ich mal sagen voll ins Schwarze getroffen... > >ab 1,1 Promille gilt: Absolute Fahruntüchtigkeit...das du mit 2,2 (War das beim Pusten oder bei der Blutabnahme?) Promille noch fahren konntest, implizirt bei der Polizei das du nen Hardcore-Alki bist...eben weil du noch fahren konntest (also gewöhnung an den alk = regelmäsiger Alk Konsum)...ob du das nun wirklich bist sei dahingestellt...wenn du 2,2 bei der Blutentnahme >festgestellt worden sind kannste dich schonmal auf MPU einstellen, Probezeit Verlängerung natürlich auch, du musst auch Nachweisen das du nicht mehr soviel Trinkst bzw überhaupt nicht mehr trinkst (immer zum Arzt Leberwerte kontrolieren lassen), Nachschulung sowieso... > >weitere Strafen: > >mit Gefährdung (die bei dir vorliegt) > >- Geldstrafe oder >- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei Vorsatz, bis zu zwei Jahren bei fahrlässiger Gefahrenverursachung >- Entzug der Fahrerlaubnis > >mit Sach- und Personenschäden (Sachschaden haste ja auch verursacht) zusätzlich zu den oben genannten Sachen: > >Schadensersatz- und Regressansprüche Dritter >
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