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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte >>Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. >> >>Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge >>Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte >> >>Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) >>Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte >> >>Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges >>ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte >> >>Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte >> >>Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte >> >>Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte >> >>Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt >> >>Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt >> >>Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR >> >>Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75,- EUR; 3 Punkte >> >>Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt >> >>Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR >> >>Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR >> >>Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert >>bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt >>bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt >> >>Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt >>bei einem Kind 30,- EUR >>bei mehreren Kindern 35,- EUR >> >>(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR >> >>Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR >> >>Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR >> >>Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR >> >>Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR >> >>Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte >> >>Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte >> >>Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren >>in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte >>auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte >>auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot >> >>Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte >> >>Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorw
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