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Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>Da der Führerschein S ja rausgekommen ist muss ich meinen neu beantragen. Meine frage ist ob jemand weiß ob ich die Gebühr noch mal zahlen muss bei der Führerscheinstelle ? >>Ich bekomm dann erst denn vorlaufigen war beim damaligen Arbeitskollegn von mir auch der hat im Sommer 05 sein Führerschein bestanden und musste ihn auch noch mal neu benatragen wegen dem S. > >Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist du im Besitz des Fuehrerscheins Klasse B, welchen du vor der Einfuehrung der Klasse S erworben (beantragt) hast. Du moechtest nun ein Fahrzeug der Klasse S fahren. Das darfst du, auch wenn das S nicht in deinem Fuehrerschein vermerkt ist. Wenn du allerdings unbedingt das S nachgetragen haben moechtest, kannst du das sicher gegen eine Gebuehr von der zustaendige Stelle erledigen lassen. >Falls ich dich falsch verstanden habe, solltest du deinen Text nochmal umformulieren bzw. die Frage konkretisieren.
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