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Datum:
Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Hi @ all. Ich hätte eine Frage und zwar bin ich 17 hab meine Autoführerschein und meinen mopedführerschein mein moped ist von märz bis oktober angemeldet wenn ich jetzt im Februar beim Fahren erwischt werde was passiert dann ? Führerscheinentzug ? etc Thx für die Antworten >> >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk > >50€, 3 punkte, b-verstoss. >dazu kommt noch verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz: >§ 6 >(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. > >(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. > >(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. > >bei einem unfall bleibt die versicherung leistungsfrei. d.h. man zahlt den ganzen schaden aus eigener tasche. > >viel spass dabei. > >holger > > >
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