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Datum:
Freitag, 2. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>So sieht´s aus: >> >>Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) >>I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr >> >>§ 2 Eingeschränkte Zulassung >> >> (1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen >> >>Liebe Grüße Petra >> > >Richtig, Peg. Und in Paragraph 3 kommt in diesem Zusammenhang dann das böse Wort "Entziehung" mit ins Spiel. Greift natürlich erst bei bekanntwerden der Umstände, aber das passiert eben manchmal und ist dann verdammt ärgerlich. >Also lieber zwei Wochen Bus/Taxi fahren, als monatelang Ärger mit der Verwaltungsbehörde... > >Gruß Andreas
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