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Mittwoch, 1. April 2026
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >also wenn man sich vom Unfallgegner mit Handschlag verabschiedet hat, kann von Unfallflucht eigentlich nicht die Rede sein... >das muesste doch dein Zeuge bezeugen koennen, oder? > >Hinzukommt, dass es deine Pflicht ist, dein Auto an einer Stelle abzustellen, wo du niemanden behinderst. Dass du dein Auto also ein paar Meter weiter entfernt abgestellt hats, ist voellig ok. - und im Prinzip auch deine Pflicht gewesen. > >Natuerlich kann es zu einem Schaden gekommen sein, den man auf den ersten Blick nicht sieht. Deswegen waere es korrekt gewesen, wenn du dem Unfallgegner deine Daten unaufgefordert gegeben haettest. > >Wuerde die Sache aber trotzdem mit Rechtsschutz abwickeln. Weil: >Ich unterstell dir erstmal, dass du nur sacht angestossen bist. Dann duerfte eigentlich genau gar nichts passieren (also auch kein unsichtbarer Schaden), wenn sich die Stossfaenger nicht verfehlen - dazu sind es schliesslich Stossfaenger. >Es koennte also sein, dass dein Unfallgegner den Schaden schon eher hatte. >Das ist aber eine Tatsache, die man nur schwer beweisen kann, und die Beweislast liegt bei dir! > >Wuensche dir viel Glueck. > > >Viele Gruesse, >Christiane > > > >
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