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Datum:
Dienstag, 20. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >die Blauäugigkeit mancher Menschen treibt schon kuriose Blüten. Erst schliesst Du einen Vertrag, völlig ohne Kenntnis der zu erwartenden Kosten für die einzelnen Leistungen. >Dann unterschreibst Du auch noch wahrheitswidrig, dass Du die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert hast, weil diese Ausbildungsbescheinigung ja zur Prüfung vorliegen muss, obwohl Du die Sonderfahrten überhaupt nicht komplett gemacht hast. > >Du kannst wegen der 180 Euro ja einen Rechtstreit anzetteln. >Die Fahrschule hat betrogen, Du hast auch betrogen, das kommt alles auf den Tisch und man wird am Ende sehen, wer welche Konsequenzen für die ganze Sache tragen muss. >Die Prüfung ist zumindest ungültig, weil sie rechtswidrig zustandegekommen ist. >Überleg Dir, was billiger wird!
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